Lieferung und Einbau von Kleinkläranlagen
Vollbiologisch sauber
Kleinkläranlagen sind die günstige Alternative
bei der Altwasser-Entsorgung
Bürner-Komplettservice:
- Kontakt zu einem Sachverständigen (PSW)
- Projektierung und Genehmigungs-Abwicklung
- Lieferung und Einbau mit Erd-, Plaster- und Anschlussarbeiten
- Wartung & Service
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Wann brauchen Sie eine Kleinkläranlage?
Ihr Grundstück kann z.B. nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden? Dann müssen Sie für die Altwasser-Entsorgung eine Kleinkläranlage errichten. Dies ist durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich geregelt. Die Anlagen können unter bestimmten Vorraussetzungen gefördert werden.
Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?
Die Anlage muss einen vergleichbaren Gewässerschutz wie eine öffentliche Kläranlage sicherstellen. Die Anlage besteht aus einem mechanischen und einem biologischen Teil.
Mechanischer Teil:
In der Mehrkammergrube werden die nichtlöslichen Bestandteile aus dem Abwasser getrennt. Diese setzen sich hier ab. Dieser Schlamm muss regelmäßig entsorgt werden oder über ein Kompostier-System der Natur zurückgeführt werden.
Biologischer Teil:
Bevor die Abwässer in einen Vorfluter eingeleitet werden oder einer Versickerung zugeführt werden, müssen sie noch in der zweiten Stufe biologisch nachbehandelt werden. Dies geschieht in der sog. Biologischen Reinigungsstufe. Die im Abwasser gelösten Stoffe werden hier durch Mikroorganismen abgebaut.
Je nach Einbaustelle und Ausbaugröße können die Kleinkläranlagen einen Abwasserzufluss bis 8m³/d aufnehmen. Das entspricht bei einem spezifischen Schmutzwasseranfall von 150 Litern pro Einwohner und Tag einem Anschlusswert von max. rund 50 Einwohnern.
Genehmigung, Gutachten und Wartung:
Die Planung und das Gutachten hierfür übernimmt in der Regel ein Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft (PSW). Erst wenn das Gutachten dem Landratsamt vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Zu beachten ist nach Inbetriebnahme eine Wartungspflicht von 2-3 x pro Jahr, die wiederum alle 2 Jahre durch einen PSW überprüft wird.
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